Weltweit leben Menschen in Elend und Not aufgrund der Missachtung des sozialen Mindeststandards wie des Verbotes von Zwangs- und Kinderarbeit.
Ein Gesetz soll die internationale Menschenrechtslage nun verbessern, in dem klare und umsetzbare Anforderungen für die Sorgfaltspflichten von Unternehmen festgelegt werden und somit Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene geschaffen wird. Hierfür hat sich die Bundesregierung auf den Entwurf für ein Gesetz mit dem offiziellen Namen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz geeinigt. Das Ziel ist der Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern. Hierbei geht es nicht um das Durchsetzen deutscher Sozialstandards in der ganzen Welt, sondern um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards. Auch Unternehmen in Deutschland tragen hierfür Verantwortung und müssen dafür einstehen, dass in ihren Lieferketten die Menschrechte eingehalten werden.
Dieses Gesetz tritt ab dem 1. Januar 2023 in Kraft und betrifft in erster Linie Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten. Aber 2024 gilt dies auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Im Weiteren sitzt die EU-Kommission an einem Entwurf, der auch Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden einschließt.
Die zentralen Regelungen umfassen folgende Punkte:
- Es gibt erstmal klare Anforderungen für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Dies schafft Rechtssicherheit für Unternehmen und Betroffene.
- Verantwortung für die gesamte Lieferkette vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt.
- Externe Überprüfung der Einhaltung des Gesetzes durch etablierte Behörde des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
- Besserer Schutz der Menschenrechte.
Dies erfordert Handeln von Seiten der Unternehmen in den Bereichen Einkauf und Supply Chain Management. Die Lieferketten sollten dringend überprüft und gegebenenfalls nachjustiert werden, um sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den hohen Verbraucheransprüchen gerecht zu werden.